Bezugsscheine



Ziel ist die Verminderung des Kohlendioxids, der in der Athmosphäre zu Anspeicherung von Wärme führt. Hierzu ist auch die Minderung der verbrauchten fossilen Energien erforderlich. Zu diesem Zweck wird auch der Kraftstoff auf Mineralölbasis rationiert.

Der Bezug von Kraftstoff soll daher künftig nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erfolgen. Die Höhe der Bezugsmenge wird pro Jahr und Person festgelegt. Die Bezugsscheine werden jeder natürlichen Person unentgeltlich ausgestellt. Die Höhen der Bezugsmenge soll europaeinheitlich festgelegt werden.

An der Tankstelle ist der marktgängige Kraftstoffpreis zu zahlen. Die Bezugsmenge wird gespeichert. Bei Erreichen der Bezugsmenge erfolgt keine weitere Abgabe, bzw. nur gegen Vorlage weiterer Bezugsberechtigungen.
Denn die Bezugsscheine sind frei handelbar. Nicht benötigte Bezugsscheine können zum staatlich fixierten Festpreis zurück gegeben werden oder zu dem sich bildenden Marktpreis veräußert werden.

EU-weite Regelung wie bei den CO-Zertifikate muss angestrebt werden.
Die Gesamtbezugsmenge wird EU-weit festgesetzt und auf die Mitgliedstaaten nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt. Das weitere Verfahren wird jeweils durch die Mitglieder geregelt.

Die EU-weite Bezugsmenge wird von der EU jährlich festgesetzt und sukzessive abgesenkt. Das mittelfristige Ziel richtet sich nach den vereinbarten Klimazielen.