Geschwindigkeit auf Autobahnen



Ein Reizthema:

Die angemessene Geschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Autostraßen ist auch im Hinblick auf notwendige Energieeinsparungen im Straßenverkehr oft ein emotionsgeladenes Thema. Höchstgeschwindigkeit gegen unbeschränkte Geschwindigkeit, die angeblich und "nachweislich" nicht zu höheren Unfallzahlen auf Autobahnen geführt hat und vermeintlich auch nicht zu wesentlichen Mehrverbräuchen gegenüber dem durchschnittlichen Verbrauch geführt hat, werden heftigst diskutiert.

Dazu kommt der Verweis, dass vielfach nicht einmal die angedachte Höchstgeschwindigkeit erreichbar ist wegen einer Unzahl von Baustellen und maroden Brücken.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Diese Regelung stammt aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, als es noch viele Lastkraftwagen kaum schneller als diese 60 km/h schafften.  Es existiert somit quasi eine Mindestgeschwindigkeit, die die Fahrzeuge erbringen können müssen. Eine Überprüfung, ob diese Geschwindigkeit auch erreicht wird, ist m.E. nicht vorgesehen.

Diese unterschiedlichen Geschwindigkeit von quasi 60 bis über zulässigen 300 Stundenkilometern auf den meist ausgelasteten Autobahnen führt zu erheblichen Geschwindigkeitsdifferenzen und kann zu durch Fehleinschätzungen bedingte Unfälle führen. Zumeist führen sie zu ernsthaften Brems- und anschließenden Beschleunigungsvorgängen. Hierdurch werden u.a. erhebliche Energien in Bremswärme überführt und für den normalen Fahrbetrieb vernichtet.

Ein Vorschlag zu Minimierung der erkennbaren Probleme:

keine Mindestgeschwindigkeit,
keine Höchstgeschwindigkeit,
keine Regelgeschwindigkeit,

sondern für alle verbindlich eine Pflichtgeschwindigkeit.

Im Hinblick auf die Zukunftsprojektion unter Energieeinsparung im Verkehr auf Autobahnen empfohlene Dauergeschwindigkeit auf der linken Fahrspur wird kurzfristig eine Pflichtgeschwindigkeit von 120 km/h empfohlen. Für die rechte Fahrspur wird eine Pflichtgeschwindigkeit von 90 km/h angemessen sein. Dies bedeutet, dass jedes Fahrzeug auf der Autobahn und ähnlichen Straßen künftig mindestens 100 km/h, besser noch 20 Stundenkilometer mehr zumindest bauartbedingt fahren können muss. Dies wird das Aus sein für viele Oldtimer und andere langsame Fahrzeuge auf den Autobahnen. Und die "Rennfahrer" können ihrem Sporttrieb gerne auf geschlossenen Rennanlagen nachkommen.

Natürlich müssen die Pflichtgeschwindigkeiten auch überprüft und Verstöße sanktioniert werden. Ziel ist schließlich ein gleichmäßiger Verkehr, bei dem Fahrer oder Fahrerin auch durch Fahrzeugsysteme unterstützt werden. Tempomat und kurzfristig einsetzbare autonome Unterstützung können insbesondere auf den Autobahnen zu gleichmäßigen und dadurch energiearmen Fahrten führen.